1. April 2021
Technische Umsetzung, Vermittlungskonzepte, Wissenstransfer

Digitale Anwendungen im Blick: Aufsichtskräften die Betreuung überlassen

Eine digitale Anwendung ist nur dann gut, wenn sie gut betreut wird! Welche Rahmenbedingungen müssen Museen schaffen, damit Aufsichten diese Aufgabe übernehmen können?

VR-Anwendung im Deutschen Historischen Museum
Aufsichtskräfte des Deutschen Historischen Museums beim Nutzen einer VR-Anwendung, Foto: museum4punkt0 / Stiftung Preußische Kulturbesitz / Silke Krohn, CC BY 4.0

Neben der Konzeption und der Technik ist für das Gelingen von Anwendungen im Museum deren Betreuung von großer Bedeutung. Die Frage ist, wer für diese verantwortlich sein soll. Vernachlässigt man diesen Aspekt in der Entwicklungsphase und geht stillschweigend davon aus, dass die Aufsichtskräfte das irgendwie regeln können, verpasst man die Chance, Arbeitsprozesse zu etablieren, die auch in der Zukunft benötigt werden.

Eine Möglichkeit wäre es auch, zusätzliche Kräfte einzustellen, so konnte man auch schon von Ausschreibungen für VR-HostessInnen lesen. Bei der Einstellung von zusätzlichen Kräften wird gerne auf Studierende zurückgegriffen, da man davon ausgeht, dass diese den modernen Techniken aufgeschlossener gegenüberstehen. Der Einbezug der bereits vorhandenen Aufsichtskräfte hat jedoch den Vorteil, dass diese nach und nach in Arbeitsprozesse einbezogen werden, die es zukünftig immer wieder geben wird. Denn die Ausstellungen und Sammlungspräsentationen werden immer digitaler werden und die Digitalität wird Alltag in den Museen sein. Die Erfahrung in verschiedenen Museen hat gezeigt, dass Aufsichten durchaus bereit sind, sich um die Betreuung von Anwendungen zu kümmern und dies auch sehr gut bewerkstelligen können.

Was sind also die Voraussetzungen für eine gelungene Betreuung der Anwendungen im Ausstellungsbetrieb durch die Aufsichten und welche Aufgaben kann eine solche beinhalten? Zunächst muss sichergestellt werden, dass die, oft über Drittdienstleister angestellten, Aufsichten sowohl vertraglich wie auch ressourcentechnisch für diese Arbeiten hinzugezogen werden können. Das bedeutet oft auch eine Aufstockung des Personals und ist somit mit zusätzlichen Kosten verbunden. Es sollte genau definiert werden, worin die Aufgaben der Aufsicht bestehen und wie diese geschult werden können. Die Anwendungen, die sie zu betreuen haben, können sehr unterschiedlich sein: von „morgens und abends die Geräte ein und auszuschalten“ bis „eine ständige Betreuung von zum Beispiel VR-Stationen zu gewährleisten“. Dazu kommen die Sicherstellung des regelmäßigen Aufladebetriebs und die Einhaltung der Hygienevorschriften somit auch die akribische Reinigung der Anwendung und vor allem die Betreuung und Beratung der BesucherInnen.

So banal es vielleicht erscheint, in der Praxis wird es oft vergessen: Es sollte sichergestellt werden, dass alle Aufsichten, die mit den Anwendungen zu tun haben, diese einmal selbst von Anfang bis Ende ausprobieren können. Außerdem sollte je nach Umfang eine richtige Einweisung oder auch Schulung erfolgen. Das ist ein Aspekt, der in manchen Museen immer noch zu kurz kommt. Denn dieser ist nicht nur mit Kosten, sondern auch mit einer genauen Logistik verbunden und kann bedeuten, dass zwanzig Aufsichtskräfte für die Einführung mindesten eine Stunde extra bezahlt werden müssen, um die Anwendung auszuprobieren und in dem Gebrauch dieser, auch im Fall von Mängeln und Geräteausfällen, geschult zu werden. Doch die Erfahrung zeigt, dass sich eine solche Investition lohnt. Die Aufsichtskräfte sind dann sicherer im Umgang sowohl mit den Geräten wie auch mit den BesucherInnen. Vor allem fühlen sie sich auch wertgeschätzt, was sich wiederum positiv auf das Arbeitsklima und die Abläufe auswirkt. Darüber hinaus sollte Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, die Geräte gut beschriftet, AnsprechpartnerInnen für Notfälle genannt und vor allem sollten während der Schulung die einzelnen Arbeitsprozesse mit ihnen geübt und nicht nur einmal gezeigt werden. Im allerbesten Fall sollte vor der Installierung von Anwendungen mit den zuständigen AufsichtsleiterInnen beziehungsweise Aufsichtskräften gesprochen werden, um gemeinsam zu erarbeiten, wie die notwendigen Arbeitsschritte in die schon im Museum etablierten Arbeitsprozesse eingefügt werden können. Dazu gehört auch wo und durch wen die regelmäßige Aufladung der Geräte durchgeführt werden kann und wo Ersatzgeräte gelagert werden. Zur Sicherstellung der Betreuung von Geräten und Medienstationen sollten Einsatzpläne und darüber hinaus Mängel-Protokolle zur Vereinfachung der Fehlerfindung für die Wartung geführt werden. Des Weiteren sollte eine Einweisung/Schulung neuer MitarbeiterInnen gewährleistet sein. Außerdem sind gegebenenfalls je nach Umfang der Anwendung regemäßige Treffen zur Besprechung von Optimierungsmöglichkeiten notwendig.

Denn nicht nur die Technik benötigt die richtige sorgsame Behandlung, sondern auch der Umgang mit den Inhalten und die Betreuung der BesucherInnen wollen geübt sein. So ist es zum Beispiel gerade bei VR-Kunstwerken wichtig, nur so wenig und so viel wie nötig zu lenken, um die eigene Exploration der BetrachterInnen möglich zu machen.

Von den Aufsichtskräften wird viel verlangt, neben der Gewährleistung eines reibungslosen technischen Ablaufs müssen sie die MuseumsbesucherInnen beraten und anleiten – und das alles mitunter vor angesichts von Warteschlagen. Diese Aufgaben sind durchaus leistbar und werden von vielen Aufsichten gerne und sehr gewissenhaft übernommen. Die Basis dafür ist eine genaue Betreuungs- und Schulungsstrategie sowie die finanziellen und personellen Ressourcen, um diese zu etablieren – auch als ein weiterer Grundstein auf dem Weg in die Digitalität des Museums.

Beitrag von: Dr. Maite Kallweit und Dr. Silke Krohn

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